Wasserschutzgebiete schützen die Qualität des Trinkwassers. Im Falle der Bodensee-Wasserversorgung betrifft dies vier Millionen Baden-Württemberger, die sauberes Wasser für sich und künftige Generationen benötigen. Im Bodenseekreis gibt es aktuell 38 dieser Schutzgebiete, eines davon im Bereich Süßenmühle. Seit 1987 ist dort der Entnahmebereich der Bodensee-Wasserversorgung durch ein 8,4 km² großes Wasserschutzgebiet geschützt.
Rund um das neu geplante Wasserentnahmesystem bei Pfaffental soll ein weiteres Wasserschutzgebiet (land- und seeseitig) ausgewiesen werden. Es wird dazu ein eigenständiges Verfahren durch das Landratsamt Bodenseekreis geben, im Rahmen dessen Bürgerinnen und Bürger Stellung nehmen können. Zum Zeitpunkt der jetzigen Frühen Öffentlichkeitsbeteiligung besteht noch kein Zonierungsvorschlag, sodass wir heute noch nicht wissen, wo genau dieses Gebiet liegen soll und welche Vorschriften dort gelten sollen.

Wir sammeln derzeit verschiedene Daten für die Seeseite zum Beispiel zu Wasserströmungen über eine Messboje im Pfaffental. Für das Verfahren werden verschiedene Analysen von Fachplanern durchgeführt, etwa zu möglichen Unfallszenarien oder den Auswirkungen von Starkwetterereignissen auf die Durchmischung der verschiedenen Wasserschichten und damit auch die Wasserentnahme. Für die Landseite werden Grundwassermessstellen eingerichtet, sowie ein Messprogramm mit Pumpversuchen durchgeführt. Damit bekommen wir Aufschluss über relevante Grundwasserströme in den Bodensee.
Die Einreichung der Antragsunterlagen ist derzeit für Q3/2023 geplant.
Fragenarchiv
Was unterscheidet die Anlagen der BWV von den Anlagen anderer Wasserversorger, die nicht durch ein Sperrgebiet geschützt werden müssen? Könnten die Anlagen der BWV nicht ebenso sicher gebaut werden, so dass auch hier auf eine Sperrung verzichtet werden könnte?
(Presseanfrage IBN Wassersport-Magazin, August 2020. Diese Frage kam im Rahmen der bereits stattgefundenen Frühen Öffentlichkeitsbeteiligung auf und wurde durch das Team Zukunftsquelle hier eingestellt.)
antworten
Team Zukunftsquelle
Die Ausweisung des Wasserschutzgebietes an der Entnahmestelle der Bodensee-Wasserversorgung unter Einbeziehung der Entnahmestelle des Stadtwerks am See, Überlingen ist nicht durch die technische oder sicherheitstechnische Ausstattung begründet. Vielmehr sind die drei Kriterien Schutzfähigkeit, Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit Grundlage für die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes. Wesentliche Unterschiede im Vergleich zu den anderen Wasserversorgern sind die Lage am Überlinger See und der erheblich größere Umfang der Wasserentnahme, was bei der Prüfung der Schutzfähigkeit und Schutzbedürftigkeit wesentlichen Einfluss auf die Bewertung hat.
antworten